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Taufe

Als Kirchengemeinde freuen wir uns über das große Interesse der Eltern, ihre Kinder in unserer Kirche taufen zu lassen. Jede Tauffeier soll in unserer schönen Kirche, getragen von der Predigt und der schönen Musik ein ganz persönliches, individuelles Erlebnis für alle werden.

Immer häufiger kommt es vor, dass sich Konfirmanden und junge Erwachsener taufen lassen wollen und sich dadurch für ihre Mitgliedschaft nicht nur in unserer evangelisch-lutherischen Kirche entscheiden und zugleich der weltweiten Kirche angehören wollen.

Die Taufe ist ein ganz besonderer Anlass, bei dem Sie die Gemeinde und ihre Mitarbeiter/innen sie begleiten wollen. Wir Pastoren freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen, um mit Ihnen diese Feier vorzubereiten, mit Ihnen über Fragen des Glaubens und der Spiritualität, die Ihnen selber und für Ihr Kind wichtig sind, über Gott und seinen Segen, den wir an diesem Tag für Ihr Kind erbitten und auch über Ihre Wünsche für die inhaltliche Gestaltung der Tauffeier. Bitte rufen Sie im Gemeindebüro an (Telefon: 040/ 78 75 29), um einen Termin mit dem Pastor zu vereinbaren.

Tauffeier
In der Regel feiern wir Taufen im Hauptgottesdienst, dabei soll die Taufe ein besonderer Bestandteil sein. Mit der Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft der Christenheit und damit natürlich auch in unsere Gemeinde aufgenommen. Es gehört zur evangelischen Tradition, dem Täufling ein Wort aus der Bibel zuzusprechen. Dieser Taufspruch ist dann auch in der Taufurkunde verzeichnet. Zur Ausstellung dieser Taufurkunde brauchen wir von Ihnen das amtliche Formular „Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke“, das Sie bei der amtlichen Anmeldung Ihres Kindes vom Standesamt erhalten haben.

Paten und Taufzeugen
Zur Taufe eines Kindes gehören Paten, von denen mindestens eine/r Mitglied einer christlichen Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) sein muss. Den Nachweis ihrer Kirchenzugehörigkeit gibt der Patenschein, den die Betreffenden bei ihrem zuständigen Kirchenbüro (am 1. Wohnsitz) anfordern können. Menschen, die sich keiner Kirche zugehörig erklären können, werden als Taufzeugen im Gottesdienst mitbeteiligt, können aber keine Urkunde über ihre Patenschaft erhalten.

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